Computer-Software
darf nicht durch Patente geschützt
werden - das Urheberrecht ist ausreichend,
ist - kurz zusammengefasst - mein
Standpunkt zu diesem Thema. "In
Amerika gibt es Patente beispielsweise
auf den elektronischen Einkaufskorb
oder - noch absurder - auf den Fortschrittsbalken,
wenn man zum Beispiel eine Datei aus
dem Internet herunter lädt. So
etwas schadet vor allem den kleinen
Software-Firmen!"
Auf EU-Ebene versuchen Lobbyisten
eine Richtlinie zum Beschluss zu erheben,
die aber genau solche Patente ermöglichen
soll. Das wäre jedoch ein klares
Umgehen der "Patent-Übereinkunft".
Darin sind Computerprogramme und Mathematik
klar von der Patentierung ausgenommen.
Im Vertrauen auf diese Ausnahme haben
kleine Unternehmen sich zu Recht nicht
um Patente gekümmert, die das
europäische Patentamt in den
letzten Jahren auf Algorithmen und
Geschäftsmethoden erteilt hat.
Ich sehe in solchen Patent-Erteilungen
eine massive Bedrohung der heimischen
Softwarebranche.
Im Rahmen der Linuxwochen 2004 in
Wien wurde mir - als Vertreter der
SPÖ bei einer Podiumsdiskussion
- vorgeworfen, die SPÖ tue zuwenig
gegen die Bestrebungen der Industrie,
Software patentierfähig zu erklären.
Ich habe daher - nach kurzer innerparteilicher
Diskussion - über meine Bezirksparteiorganisation
am Bundesparteitag 2004 eine entsprechende
Resolution eingebracht, die einstimmig
beschlossen worden ist.
Die Resolution
im Wortlaut:
Das europäische Patentrecht ist
im Europäischen Patentübereinkommen
festgelegt, einem internationalen
Vertrag, der 1973 von 19 Staaten ratifiziert
wurde und der vom Vertragssystem der
Europäischen Gemeinschaft unabhängig
ist.
Computer-Software ist grundsätzlich
durch das Urheberrecht geschützt.
Die „Mindestanforderungen“
des Urheberrechts wurden in jeweiliges
nationales Recht umgesetzt, was den
Entwicklern Rechtssicherheit gab bzw.
den Anspruch auf entsprechende finanzielle
Entschädigung gewährleistete.
In den USA wurden seit rund zwanzig
Jahren immer mehr Software-Patente
erteilt, ebenso in letzter Zeit in
Europa, obwohl Software im §
52 EPC (http://www.european-patent-office.org
->) explizit von der Patentfähigkeit
ausgenommen ist. Berüchtigte
„Höhepunkte“ der
„Trivialpatente“ (Patente,
die auf nicht signifikant Neues erteilt
werden) bzw. der Patente auf etwas,
das es jedoch schon anderswo gibt
(„Prior Art“), sind etwa
der elektronische Einkaufskorb auf
Webseiten oder elektronisch nachgebildete
Karteikarten und Fortschrittsbalken
in Computerprogrammen.
Obwohl also das Europäische
Patentamt Ideen- und Softwarepatente
seit längerem erteilt, sind sie
– in Europa - nicht so leicht
durchzusetzen, da man Verletzungen
dagegen in jedem Land einklagen müsste.
Darüber hinaus veranlasst die
in Aussicht gestellte entsprechende
EU-Richtlinie potentielle Kläger,
auf eben diese Richtlinie zu warten.
Daher versuchen Lobbyisten großer
Unternehmen seit geraumer Zeit den
Beschluss von Vertragsregeln herbeizuführen,
die in Europa Software-Patente ermöglichen.
Große Untenehmen mit finanziell
„langem Atem“ beginnen
jedoch bereits, kleine Firmen –
auf Grund fälschlicherweise erteilter
Patente - zu Lizenzzahlungen zu nötigen.
Es sind daher klare nachvollziehbare
Definitionen und Grenzziehungen auf
gesetzgeberischer Ebene erforderlich,
um – insbesondere für Klein-
und Kleinstfirmen – Rechtssicherheit
herzustellen.
Der Bundesparteitag
der SPÖ beschließt daher:
Datenverarbeitungsprogramme sind keine
Erfindungen im Sinne des Patentrechtes
und ausreichend durch das Urheberrecht
geschützt.
Der Bundesparteitag der SPÖ spricht
sich im Interesse der österreichischen
und der europäischen Wirtschaft
daher klar gegen die Möglichkeit
der Erteilung von Software-Patenten
aus.
Die
Resolution als pdf-download ->
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