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Software-Patente

Computer-Software darf nicht durch Patente geschützt werden - das Urheberrecht ist ausreichend, ist - kurz zusammengefasst - mein Standpunkt zu diesem Thema. "In Amerika gibt es Patente beispielsweise auf den elektronischen Einkaufskorb oder - noch absurder - auf den Fortschrittsbalken, wenn man zum Beispiel eine Datei aus dem Internet herunter lädt. So etwas schadet vor allem den kleinen Software-Firmen!"

Auf EU-Ebene versuchen Lobbyisten eine Richtlinie zum Beschluss zu erheben, die aber genau solche Patente ermöglichen soll. Das wäre jedoch ein klares Umgehen der "Patent-Übereinkunft". Darin sind Computerprogramme und Mathematik klar von der Patentierung ausgenommen. Im Vertrauen auf diese Ausnahme haben kleine Unternehmen sich zu Recht nicht um Patente gekümmert, die das europäische Patentamt in den letzten Jahren auf Algorithmen und Geschäftsmethoden erteilt hat. Ich sehe in solchen Patent-Erteilungen eine massive Bedrohung der heimischen Softwarebranche.

Im Rahmen der Linuxwochen 2004 in Wien wurde mir - als Vertreter der SPÖ bei einer Podiumsdiskussion - vorgeworfen, die SPÖ tue zuwenig gegen die Bestrebungen der Industrie, Software patentierfähig zu erklären. Ich habe daher - nach kurzer innerparteilicher Diskussion - über meine Bezirksparteiorganisation am Bundesparteitag 2004 eine entsprechende Resolution eingebracht, die einstimmig beschlossen worden ist.


Die Resolution im Wortlaut:

Das europäische Patentrecht ist im Europäischen Patentübereinkommen festgelegt, einem internationalen Vertrag, der 1973 von 19 Staaten ratifiziert wurde und der vom Vertragssystem der Europäischen Gemeinschaft unabhängig ist.

Computer-Software ist grundsätzlich durch das Urheberrecht geschützt. Die „Mindestanforderungen“ des Urheberrechts wurden in jeweiliges nationales Recht umgesetzt, was den Entwicklern Rechtssicherheit gab bzw. den Anspruch auf entsprechende finanzielle Entschädigung gewährleistete. In den USA wurden seit rund zwanzig Jahren immer mehr Software-Patente erteilt, ebenso in letzter Zeit in Europa, obwohl Software im § 52 EPC (http://www.european-patent-office.org ->) explizit von der Patentfähigkeit ausgenommen ist. Berüchtigte „Höhepunkte“ der „Trivialpatente“ (Patente, die auf nicht signifikant Neues erteilt werden) bzw. der Patente auf etwas, das es jedoch schon anderswo gibt („Prior Art“), sind etwa der elektronische Einkaufskorb auf Webseiten oder elektronisch nachgebildete Karteikarten und Fortschrittsbalken in Computerprogrammen.

Obwohl also das Europäische Patentamt Ideen- und Softwarepatente seit längerem erteilt, sind sie – in Europa - nicht so leicht durchzusetzen, da man Verletzungen dagegen in jedem Land einklagen müsste. Darüber hinaus veranlasst die in Aussicht gestellte entsprechende EU-Richtlinie potentielle Kläger, auf eben diese Richtlinie zu warten. Daher versuchen Lobbyisten großer Unternehmen seit geraumer Zeit den Beschluss von Vertragsregeln herbeizuführen, die in Europa Software-Patente ermöglichen. Große Untenehmen mit finanziell „langem Atem“ beginnen jedoch bereits, kleine Firmen – auf Grund fälschlicherweise erteilter Patente - zu Lizenzzahlungen zu nötigen.

Es sind daher klare nachvollziehbare Definitionen und Grenzziehungen auf gesetzgeberischer Ebene erforderlich, um – insbesondere für Klein- und Kleinstfirmen – Rechtssicherheit herzustellen.

Der Bundesparteitag der SPÖ beschließt daher:
Datenverarbeitungsprogramme sind keine Erfindungen im Sinne des Patentrechtes und ausreichend durch das Urheberrecht geschützt.
Der Bundesparteitag der SPÖ spricht sich im Interesse der österreichischen und der europäischen Wirtschaft daher klar gegen die Möglichkeit der Erteilung von Software-Patenten aus.

Die Resolution als pdf-download ->

 

 
Gegen Software-Patente!